Erneute Anklageerhebung wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern!

von | Okt 28, 2020

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Die Staatsanwaltschaft Münster hat gegen einen (mittlerweile) 27 Jahre alten Angeschuldigten aus Aachen bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Münster Anklage wegen des Verdachts des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern, des Herstellens kinderpornografischer Schriften sowie wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben.

Dem Angeschuldigten werden in der Anklageschrift insgesamt 18 Handlungen über einen Zeitraum vom 13.04.2019 bis zu der Festnahme am 30.06.2020 vorgeworfen.

Soweit der Verdacht von sexuellen Missbrauchstaten besteht, sollen diese zum Nachteil von insgesamt drei Kindern begangen worden sein. Bei diesen Kindern soll es sich zum einen um zwei Jungen aus Dortmund aus dem verwandtschaftlichen Umfeld des Angeschuldigten handeln. Diese beiden Kinder sollen zu den angeklagten Zeitpunkten acht bzw. neun Jahre alt gewesen sein. Zudem soll der Angeschuldigte einen heute 11 Jahre alten Jungen aus Münster mehrfach und zum Teil schwer sexuell missbraucht haben. Dieser Junge ist das Kind, das nach derzeitigen Erkenntnissen wiederholt von verschiedenen männlichen Personen sexuell missbraucht worden ist.

Der Verdacht der Straftaten zum Nachteil der beiden Jungen aus dem verwandtschaftlichen Umfeld betrifft 13 Ereignisse,

an denen der Angeschuldigte in Dortmund mit seinem Mobiltelefon Bildaufnahmen von diesen beiden Kindern – ganz überwiegend von dem damals acht Jahre alten Jungen – gefertigt haben soll. Im Zeitpunkt der Bildaufnahmen sollen die Kinder im Bereich des Unterkörpers unbekleidet gewesen sein.

Bei sechs dieser angeklagten Ereignisse soll der Angeschuldigte zugleich auch sexuelle Handlungen an dem achtjährigen Jungen vorgenommen haben. Ein Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil dieser beider Kinder besteht nicht.

Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen soll der Angeschuldigte ab dem Jahr 2016 über einen Messengerdienst zunächst den

– bereits gesondert angeklagten – Tatverdächtigen aus Staufenberg und sodann in der Folgezeit auch den – ebenfalls schon angeklagten – Angeschuldigten aus Münster sowie weitere in dem Verfahren festgenommene und mehrheitlich schon von der Staatsanwaltschaft Münster angeklagte Tatverdächtige kennengelernt haben. Über diese Verbindung soll der Angeschuldigte Kontakt zu dem Jungen aus Münster bekommen haben.

Der Angeschuldigte soll diesen Jungen aus Münster bei drei Gelegenheiten schwer sexuell missbraucht haben.

Diese angeklagten Geschehnisse sollen sich vermutlich im November 2019 in einer Ferienwohnung in Winterberg, im Herbst bzw. Winter 2019/2020 in der Wohnung des Münsteraners sowie Ende Januar/Anfang Februar 2020 in einem Ferienhaus in Pirna ereignet haben. Anfang Mai 2020 soll es anlässlich nach einer Übernachtung in der Gartenlaube der gesondert angeklagten Mutter des 27-jährigen Münsteraners zu sexuellen Handlungen zwischen dem Angeschuldigten und dem Jungen gekommen sein.

Bei diesem angeklagten Vorfall soll es nicht zu einem schweren sexuellen Missbrauch gekommen sein. Ein Tatverdacht gegen die Mutter des 27-Jährigen besteht insoweit nicht.

Soweit der Verdacht besteht, dass sich der bereits gesondert angeklagte Mann aus Münster im Zusammenhang mit den nunmehr angeklagten Geschehnissen zum Nachteil des Jungen aus Münster ebenfalls strafbar gemacht haben könnte, wird diesem Verdacht gesondert nachgegangen.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten am 30.06.2020 wurden eine Dose mit 0,63 Gramm Marihuana und 3,32 Gramm getrocknetes Cannabis-Strauchwerk sichergestellt.

Der bislang nicht vorbestrafte Angeschuldigte hat sich nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.

Der Verdacht gegen den Angeschuldigten hat sich unter anderem nach der Auswertung eines im Rahmen von Durchsuchungen sichergestellten und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dem Angeschuldigten gehörenden Datenträgers ergeben.

Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Münster hat über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.

Die Ermittlungen in dem Gesamtsachverhalt sind noch nicht abgeschlossen.

 

Quelle:Polizei Münster
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