Kinder und Jugendliche zeigen auf TikTok ihren Drogenkonsum und vernetzen sich in einer virtuellen Drogenszene, wie das Rechercheformat STRG_F (NDR für funk) berichtete. Jetzt mahnt der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, die Plattform: TikTok müsse seiner Verantwortung nachkommen, minderjährige Nutzerinnen und Nutzer vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. „Soziale Medien sind gerade für die Jüngeren unersetzlich“, schrieb er auf Anfrage von STRG_F.
Umso wichtiger sei ein wirksamer Schutz vor Gewalt, Nachstellungen oder illegalen Drogen. „Den haben wir auch, aber natürlich nur dann, wenn alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachkommen,“ so Blienert.
STRG_F hatte am 23. August eine Recherche veröffentlicht, wonach auf der Social-Media-Plattform TikTok schon Kinder und Jugendliche mit drogenverherrlichenden Inhalten und Dealerinnen und Dealern in Kontakt kommen. TikTok hatte nach Konfrontation mit der Recherche zwar einige problematische Videos gelöscht. Allerdings wurden bis heute bedeutsame Hashtags der Drogenszene wie #drff oder #tanteemma mit mehr als sechs Millionen Aufrufen selbst nach dem Hinweis von STRG_F nicht gesperrt.
Burkhard Blienert verweist auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das die Betreiber sozialer Plattformen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu löschen und entsprechende Vorgänge der Polizei zu melden. Auch die Ermittlungsbehörden nimmt er in die Pflicht: „Genauso erwarte ich aber auch von der Polizei, dass sie solche Vorfälle ernst nimmt.“
Dealerinnen und Dealer scheinen sich auf der Plattform sehr sicher zu fühlen. So tauschen sie auf TikTok ganz offen Kontaktmöglichkeiten aus. Auch Minderjährigen werden hier chemische Drogen angeboten.
Das Bundeskriminalamt antwortete auf STRG_F-Anfrage: „Der Handel mit illegalen Substanzen findet in allen Bereichen des Internets statt, dazu gehören auch Plattformen wie TikTok.“
Im BKA sei ein spezialisierter Arbeitsbereich für das Phänomen Rauschgifthandel im Internet zuständig. „Sofern von strafbaren Inhalten Kenntnis erlangt wird, werden diese Inhalte unter anderem gesichert und notwendige Schritte zur Identifizierung von Beteiligten sowie zur Vermeidung von Beweismittelverlusten eingeleitet.“