Die Boot 2022 fällt aus – Anpassung der Coronaschutzverordnung!

von | Dez 30, 2021

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In Nordrhein-Westfalen ist zum heutigen Donnerstag, 30. Dezember, eine Anpassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW erfolgt. Durch diese sind zum Beispiel keine großen Publikumsmessen im Januar möglich. Die Düsseldorfer Messe boot 2022 kann somit nicht stattfinden.

Die Anpassungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW haben keinen Einfluss auf die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 28. Dezember

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte mit:
Das Gesundheitsministerium hat mit Anpassung der Coronaschutzverordnung ab 30. Dezember 2021 große Publikumsmessen mit normalerweise gleichzeitig mehr als 750 Besucherinnen und Besuchern bis Ende Januar untersagt. Grund dafür ist die nach wie vor erwartete erhebliche Ausbreitung der Omikron-Variante.

Schon in der Woche vor Weihnachten hatte die neue Coronaschutzverordnung ein Zuschauerverbot für überregionale Großveranstaltungen bestimmt.

Minister Karl-Josef Laumann: „Wir müssen im Moment weiter sehr vorsichtig sein. Die Omikron-Variante breitet sich aus in einer Dynamik, die wir noch nicht kennen. Doch wir müssen heute handeln. Deshalb hatten wir in der aktuellen Coronaschutzverordnung schon große Fußballspiele und Sportereignisse mit Zuschauerinnen und Zuschauern untersagt.

Es ist nur folgerichtig, dass im Januar auch keine großen Publikumsmessen mit vielen Besucherinnen und Besuchern aus verschiedenen Regionen und Ländern aus aller Welt stattfinden.“

Die Boot 2022 wird auf 2023 verschoben

Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Ich begrüße es, dass das Land seine Coronaschutzverordnung in einigen Punkten konkretisiert hat. Sicherlich ist es bedauerlich, dass auch die Messe boot im Januar jetzt unter das Verbot fällt. Ich war mir aber bereits im Vorfeld mit der Geschäftsführung der Messe Düsseldorf einig, kein unvertretbares Risiko einzugehen und die boot notfalls abzusagen.“

Klarstellungen und Vereinfachungen

Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium einige redaktionelle Klarstellungen und Vereinfachungen in der Coronaschutzverordnung vorgenommen, auch damit die Regelungen noch konsequenter umgesetzt werden.

So wurde zum Beispiel klargestellt, dass die Kontaktbeschränkung im Privatbereich auf maximal zehn immunisierte Personen auch für unter 2Gplus fallende private Silvesterfeiern mit Tanz gilt.

Aktulle Verordnung – HIER KLICKEN


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