Die Maskenpflicht in Düsseldorf, einschließlich der räumlichen und zeitlichen Erweiterung im Gebiet „Altstadt“, ist per Allgemeinverfügung bis einschließlich Sonntag, 25. April, verlängert worden.
- Die Maskenpflicht gilt seit sechs Wochen im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 1 Uhr.
- Die räumliche und zeitliche Geltung der Maskenpflichtgebiete in der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bestehen unverändert fort.
Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend – medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Hier der Link zur veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht:
https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen/#c151205.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Ich möchte alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer bitten, konsequent zu bleiben, um der weiteren Ausbreitung von Corona-Infektionen entgegen zu wirken – mit Maske und Abstand. Nur gemeinsam können wir es schaffen!“
Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Maskenpflicht kontrollieren. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.
Quelle: Pressedienst Stadt Düsseldorf