Durchschnaufen erlaubt: Wenn Pflegende über die Feiertage einfach mal Pause machen dürfen

von | Nov. 3, 2025

Pflegewächter.de / Foto: niveau-klatsch.com

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Feiertage – Zeit für Plätzchen, Couch und vielleicht ein bisschen Schneegestöber. Für viele pflegende Angehörige heißt das aber eher: weiter im Einsatz. Während andere im Familienkreis anstoßen, läuft der Pflegealltag nämlich ganz normal weiter – und zwar ohne Feiertagsbonus.

Damit das nicht zur Dauerbelastung wird, gibt’s eine gute Nachricht: die Verhinderungspflege. Sie springt ein, wenn die Hauptpflegeperson mal verhindert ist – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder einfach, weil man mal durchschnaufen muss. Und das Beste daran: Wer einspringt, kann frei gewählt werden – ob Pflegedienst, Nachbarin oder Enkel. Selbst die Bezahlung lässt sich flexibel gestalten, wenn Privatpersonen übernehmen.

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Verhinderungspflege Teil des neuen Entlastungsbudgets. Bedeutet: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben jetzt bis zu 3.539 Euro im Jahr, um Ersatzpflege zu finanzieren – ganz nach Bedarf, ob stundenweise oder bis zu acht Wochen am Stück.

Weniger Bürokratie, mehr Freiheit

Ein weiterer Lichtblick: Die früher nötige sechsmonatige Vorpflegezeit ist Geschichte. Auch Nachweise über den Grund der Abwesenheit? Gestrichen. Und wer spät dran ist, kann die Leistung sogar bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.

 

 

Noch entspannter wird’s, weil der Antrag mittlerweile online geht – ganz ohne Papierkrieg. Einfach unter pflegewaechter.de/verhinderungspflege-beantragen reinklicken und Schritt für Schritt ausfüllen.

Der Pflegewächter hilft übrigens generell, den Überblick im Pflegedschungel zu behalten – vom Antrag auf Pflegegrad bis zum Widerspruch bei falscher Einstufung.

So wird aus Feiertagsstress vielleicht doch noch echte Erholung.

Mehr Infos gibt’s unter:


👉 pflegewaechter.de/verhinderungspflege

👉 pflegewaechter.de/entlastungsbudget

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