Per Allgemeinverfügung hat die Landeshauptstadt jetzt zum Infektionsschutz eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet angeordnet. Ausnahmen gelten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Sie gilt ab Mittwoch, 4. November.
Wörtlich heißt es in der Verfügung: „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen.“
Ausnahmen gelten für
- Wälder,
- Parkanlagen wie Hofgarten, Schlosspark Benrath, Nord- und Südpark,
- Grünzüge wie der Grünweg Brückerbach, der in Garath NW oder der in Unterrath,
- Grünanlagen wie Albertussee, Mahnmalachse oder Werstener Deckel,
- Städtische Kleingartenanlagen,
- Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen,
- sonstige Flächen außerhalb des Bebauungszusammenhangs wie etwa die Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone
Die Allgemeinverfügung in voller Länge ist unter
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201103.pdf nachzulesen.
Hintergrund
Die so genannte Sieben-Tages-Inzidenz des neuartigen Coronavirus liegt derzeit in Düsseldorf bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt. Aufgrund der hohen Infektionszahlen und der Anforderung zur Neuentscheidung bezüglich früherer Allgemeinverfügungen erfolgt seitens der Landeshauptstadt nun eine Neuregelung im Hinblick auf die Maskenpflicht.
Schilder
Die Schilder, die bislang auf die Maskenpflicht in stark frequentierten Teilen des Stadtgebietes hinweisen, bleiben zur Erinnerung dort. Die Zusatzschilder, die auf zeitliche Begrenzungen der Maskenpflicht hinweisen, werden kurzfristig demontiert.
Quelle: Pressedienst Düsseldorf