Im Jahr 2024 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen insgesamt 17.348 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt berichtet, stellt dies den höchsten Wert seit dem Jahr 2016 dar, das durch die Fluchtbewegung aus Syrien geprägt war.
Damals wurden 22.193 Inobhutnahmen registriert. In den darauffolgenden Jahren sank die Zahl auf etwa 12.200 Fälle im Jahr 2021. Seit Beginn des Ukrainekriegs im Jahr 2022 wurden jährlich mehr als 16.000 Inobhutnahmen verzeichnet. Die Jugendämter greifen zu Inobhutnahmen, wenn ein sofortiges Eingreifen zum Schutz Minderjähriger in akuten Not- oder Eilfällen erforderlich ist.
Mehr als 40 Prozent der Inobhutnahmen erfolgten aufgrund unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland
Im Jahr 2024 fanden 7.543 Inobhutnahmen statt, was etwa 43 % aller Fälle entspricht, weil Kinder und Jugendliche unbegleitet aus dem Ausland eingereist sind. Diese Minderjährigen werden zunächst vorläufig in staatliche Obhut genommen. Anschließend wird entschieden, ob eine reguläre Inobhutnahme notwendig ist und in welchem Bundesland diese durchgeführt wird. Die genannte Zahl umfasst sowohl vorläufige als auch reguläre Inobhutnahmen. Von diesen Fällen betrafen 6.703 überwiegend männliche Jugendliche.
Bei Inobhutnahmen aus anderen Gründen waren mehr Mädchen als Jungen betroffen
Die übrigen 57 % der Inobhutnahmen im Jahr 2024 erfolgten aus anderen Gründen, beispielsweise bei Überforderung der Eltern oder bei Hinweisen auf körperliche Misshandlung oder Vernachlässigung. Von den insgesamt 9.805 betroffenen Kindern und Jugendlichen waren etwa 45 % männlich und 55 % weiblich.
In den jüngeren Altersgruppen wurden häufiger Jungen aus ihren Familien genommen. Ab der Altersgruppe von 9 bis unter 12 Jahren kehrt sich dieses Verhältnis um. Besonders in der Altersgruppe von 14 bis unter 16 Jahren, in der die meisten Inobhutnahmen stattfanden, wurden fast doppelt so viele Mädchen wie Jungen in staatliche Obhut gegeben.
Methodische Hinweise
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass Doppelzählungen von Kindern und Jugendlichen möglich sind, wenn diese beispielsweise nach einer unbegleiteten Einreise zunächst vorläufig und anschließend regulär durch ein Jugendamt in Nordrhein-Westfalen in Obhut genommen wurden. Da einige Jugendämter für das Jahr 2023 keine oder nur unvollständige Daten geliefert haben, basieren die Angaben für dieses Jahr auf Schätzungen anhand der Vorjahreswerte.