Anlässlich des Japantags gibt die Polizei in Düsseldorf wichtige Informationen über das Waffengesetz und die Waffenverbotszone bekannt.
Für den Bereich der Altstadt und des Rheinufers gilt an Wochenenden und Feiertagen von 18 bis 8 Uhr ein Waffenverbot, welches das Mitführen von Waffen und Messern mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern untersagt.
Der Geltungsbereich dieser Regelung ist durch entsprechende Schilder eindeutig definiert. Auch am Japantag ab 18 Uhr ist das Mitführen von Waffen und Messern im Bereich der Altstadt und des Rheinufers zwischen Apollo und Schlossturm untersagt.
Keine Deko-, Kostüm- oder Anscheinswaffen am Japantag 2023
Darüber hinaus unterliegen bestimmte Deko-, Kostüm- oder Anscheinswaffen dem Waffengesetz und dürfen auf Veranstaltungen generell nicht mitgeführt werden.
Die Polizei appelliert an alle Kostümierten, sich im Vorfeld über diese Regelungen bewusst zu sein. Der Einsatzleiter, Polizeidirektor Thorsten Fleiß, betont, dass die Düsseldorfer Polizei selbstverständlich mit Augenmaß und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vorgeht.
Es wäre jedoch schade, wenn durch Verstöße unnötige Einsatzsituationen entstehen und die tolle Atmosphäre des Japantags gestört wird.