Das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf sowie das Polizeipräsidium Düsseldorf werden auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Einsatzkräfte mobilisieren, um den Feiernden ein sicheres und möglichst unfallfreies Karnevalsfest in der Landeshauptstadt zu gewährleisten. Die Vorbereitungen hierzu präsentierten Ordnungsdezernent Christian Zaum und Thorsten Fleiß, der Leitende Polizeidirektor, zusammen mit Lothar J. Hörning vom Comitee Düsseldorfer Karneval am Donnerstag, den 20. Februar 2025, während eines Pressegesprächs. Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist das seit 2011 erfolgreich durchgesetzte Glasverbot.
Ordnungsdezernent Christian Zaum erklärte: „In diesem Jahr sind erneut über 200 Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Einsatz, um gemeinsam mit der Polizei für Sicherheit während der närrischen Tage zu sorgen. Das bewährte Konzept zur scherbenfreien Altstadt hat die Zahl der Schnittverletzungen signifikant gesenkt und wird von den Feiernden sehr gut angenommen – unsere Mitarbeiter überwachen dies konsequent, sodass sich die Gäste auf eine glasfreie Altstadt einstellen können. Ebenso konsequent gehen wir gegen Wildpinkler und in Bezug auf den Jugendschutz vor.“
Thorsten Fleiß, der Leitende Polizeidirektor, betonte: „Die Sicherheit der Feiernden hat für uns oberste Priorität und wir werden wieder mit zahlreichen Beamtinnen und Beamten aus dem gesamten Bundesland im Einsatz sein. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern hervorragend funktioniert und unsere Einsatzkonzepte effektiv sind. Auch an den kommenden Karnevalstagen werden neben dem Glasverbot die Waffenverbotszone sowie mobile und stationäre Videoüberwachung Teil der Maßnahmen sein, um die Sicherheit der Jecken und unserer Einsatzkräfte zu gewährleisten.“
Karneval 2025 in Düsseldorf: Glasverbot in der Altstadt
Wie in den Vorjahren gilt das Glasverbot in der Altstadt an Altweiber (27. Februar), Karnevalssonntag (2. März) und Rosenmontag (3. März). Die Initiative „Scherbenfreie Altstadt“ trägt entscheidend zur Erhöhung von Sicherheit und Sauberkeit während des Karnevals bei. Besuchern ist es nicht gestattet, Glasbehälter mitzuführen, und ansässige Händler sowie Gastronomiebetriebe im Freien dürfen während der Karnevalstage keine Waren in Glas verkaufen.
Das Glasverbot in Düsseldorf gilt für das Zentrum der Düsseldorfer Altstadt an folgenden Tagen: Altweiberfastnacht, Donnerstag, den 27. Februar, von 8 Uhr bis Freitag, den 28. Februar, 5 Uhr; Karnevalssonntag, den 2. März, ab 12 Uhr bis Veilchendienstag, den 4. März, 5 Uhr.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs können auf den Internetseiten der Landeshauptstadt unter www.duesseldorf.de/ordnungsamt/service/scherbenfrei.html eingesehen werden. Darüber hinaus wird das Glasverbot an den 16 Zugängen zur Altstadt kontrolliert. Das Ordnungsamt wird mit einer großen Anzahl an Personal im Einsatz sein und erhält an Altweiber, Kö-Sonntag sowie Rosenmontag Unterstützung von einem privaten Sicherheitsdienst. Die Feiernden nehmen das Verbot sowie die damit verbundenen Kontrollen erfahrungsgemäß positiv wahr.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf informiert im Vorfeld über Info-Screens an U-Bahn-Haltestellen, durch Beiträge im Fahrgast-TV sowie im Sonderfahrplan der Rheinbahn. Zudem machen Plakate auf den Awista-Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet auf die Aktion aufmerksam.
Rechtliche Grundlage des Glasverbots ist eine Allgemeinverfügung, die die Stadt am 23. November 2024 im Düsseldorfer Amtsblatt veröffentlicht hat. Vor der erstmaligen Einführung des Glasverbots im Jahr 2011 kam es regelmäßig zu Verletzungen durch Glasscherben. Seitdem ist die Zahl der Schnittverletzungen deutlich zurückgegangen.